Nervensonographie

Die Nervensonographie macht periphere Nerven mittels Ultraschall sichtbar. Sie ergänzt die Messung der Nervenleitgeschwindigkeiten. Damit wird die Diagnose weiter gesichert und verfeinert.

Anwendungen sind Engpasssyndrome (Karpaltunnel-, Sulcus-ulnaris-Syndrom), Nervenentzündungen, der Therapieverlauf nach Operationen, Nervenverletzungen und Nervengeschwülste.

Durch die Nervensonographie kann die strukturelle Ursache einer Schädigung dargestellt werden.

Mit einer hochauflösenden Ultraschallsonde eines leistungsfähigen Ultraschallgeräts wird entlang des Nerven gefahren. Die Untersuchung dauert ca. 30 Minuten und ist nicht schmerzhaft.

Als neue Methode gehört die Nervensonographie noch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird daher als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gemäss der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

  • Vor der Untersuchung wird ein Behandlungsvertrag mit Ihnen geschlossen.
  • Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Rechnung (ca. 80 €), die Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstatten dürfen.

Informationsmaterial zur Mitnahme sowie ein Ansichtsordner mit Fallberichten, Methodenbeschreibung und Behandlungsvertrag liegen in unserer Praxis aus. Sprechen Sie uns bitte an.

Wir haben uns zur Einhaltung des IGeL-Codex der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) verpflichtet.

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