Neupatienten

​Bisher konnten wir für Patienten, die sich erstmals in unserer Praxis vorstellten (Neupatienten) an einem Termin alle erforderlichen Untersuchungen durchführen und erhielten diese vollständig bezahlt (wie es im Leben allgemein üblich ist).

Ab dem 01.01.2023 hat sich die Bundesregierung unter Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) für eine umständliche, planwirtschaftliche Regelung entschieden, die eine Leistungsbegrenzung beinhaltet.

 

  • Für Neupatienten können wir alle notwendigen Untersuchungen an einem Termin nur noch durchführen nach Überweisung durch den Hausarzt, wenn Sie den Termin innerhalb von 4 Tagen nach Ausstellung der Überweisung wahrnehmen.
  • Wenn Sie den Termin am Tag 5 - 14 nach Ausstellung der Überweisung wahrnehmen, können wir nur einen Teil der notwendigen Untersuchungen an diesem Termin durchführen. Es ist dann für die noch ausstehenden Untersuchungen ein später gelegener Folgetermin zu vereinbaren. Sie müssen also ggf. zweimal in die Praxis kommen.
  • Wenn Sie den Termin erst am Tag 15 oder später wahrnehmen, sind uns am Termin nur begrenzte Untersuchungen möglich, der Hauptteil muss bei späteren Folgeterminen durchgeführt werden. Sie müssen also mehrmals in die Praxis kommen.

 

Bei sich bereits regelmässig in unserer Behandlung befindlichen Patienten (Altpatienten) ändert sich durch die Regelung nichts; alles bleibt für Sie wie bisher.

 

Wir bitten um die Vorlage der Überweisung durch den Hausarzt, entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und wünschen viel Spass bei der Terminvergabe.

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